AUSBILDUNGSKLASSEN
Die Fahrerlaubnisklasse B/B197 gilt für Kraftfahrzeuge bis 3,5 tonnen zulässige Gesamtmasse mit Anhänger bis 750 Kg. Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe, mit einer Zusatzausbildung auf einem Schaltgetriebe innerhalb der Ausbildung von mindestens 10 Stunden und einer Beobachtungsfahrt mit deinem Fahrlehrer als Abschluss.
Die Fahrerlaubnisklasse B gilt für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 tonnen und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. Mindestalter 17 Jahre beim begleitetem Fahren oder 18 Jahre.
Die Fahrerlaubnisklasse B96 gilt für Kraftfahrzeuge Klasse B mit Anhängern. Hier beträgt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 Kilogramm, in der Kombination über 3,5 tonnen, darf jedoch nicht mehr als 4,25 tonnen betragen.
Die Fahrerlaubnisklasse BE gilt für Kraftfahrzeuge bis 3,5 tonnen und einem Anhänger mit maximal 3,5 tonnen. Voraussetzung für diesen Führerschein ist der Besitz der Klasse B-Führerscheins.