AUSBILDUNGSKLASSEN

Motorrad

Die Führerscheinklasse A gilt für Motorräder mit einem Hubraum über 50 cm3 der einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Stundenkilometer.


 




Klasse A (ab 24 oder 20 Jahren)

Die Führerscheinklasse A gilt für Motorräder mit einem Hubraum über 50 Kubikzentimeter oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 Stundenkilometer sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 Kilowatt.

Bei Direkteinstieg beträgt das Mindestalter 24 Jahre oder mindestens zwei Jahre Vorbesitz des A2 Führerscheins. Es ist auch möglich, diesen bereits mit 20 Jahren zu erwerben, jedoch muss der Führerschein Klasse A2 bereits seit zwei Jahren in Besitz sein.



Klasse A2 (ab 18 Jahre)

Die Fahrerlaubnisklasse A2 gilt für Krafträder mit einer Leistung von weniger als 35 Kilowatt beziehungsweise einem Verhältnis Leistung zu Leermasse von maximal 0,2 Kilowatt pro Kilogramm. Die Klasse A2 kann mit 18 Jahren erworben werden und wird unbefristet ausgestellt.



Klasse A1

Die Fahrerlaubnisklasse A1 ist für Motorräder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum und einer Motorleistung von maximal 11 Kilowatt. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.



Klasse AM

Die Fahrerlaubnisklasse AM ist für das Fahren von Kleinkrafträdern bis maximal 45 Stundenkilometer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und einem maximalen Hubraum bei Verbrennungsmotoren bis 50 Kubikzentimeter oder mit Elektromotor höchstens 4 Kilowatt bestimmt. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.



 
 
 
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